Die Therapiekosten für Einzelsitzungen werden von privaten Krankenversicherungen, die Heilpraktikerbehandlungen beinhalten, ganz oder teilweise übernommen. In der Regel (abhängig vom Versicherungstarif) übernehmen die privaten Krankenversicherungen die volle Höhe (100%) .
Nach Behandlungsende erstelle ich eine Rechnung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker), die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können um die Kosten im Nachhinein erstattet zu bekommen.
Wenn zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung mit Heilpraktikerleistungen besteht, werden abhängig vom jeweiligen Tarif zwischen 70-100% meiner Leistungen erstattet.
Von den Gesetzlichen Krankenkassen werden die Behandlungskosten nicht übernommen.
Bei Fragen zum Thema Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse informiere ich Sie gerne vor Ort oder per Telefon. Ich freue mich auf Ihren Anruf unter 0170 7712269.
Termine können individuell nach Ihren Wünschen vereinbart werden.
Telefonisch erreichen sie mich
Mo: 13:00-14:00; 18:00-19:00
Mitt.13:15-14:00; 18:30-19:30
Fr. 13:30-14:30
0170 7712269 oder 02931-77157
Die Behandlungsdauer wird den Beschwerden entsprechend
angepasst.